Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der RK-Metall im Bereich Metallbau, insbesondere für Balkone, Terrassen, Geländer, Treppen, Carports, Zäune, Fenster, Türen sowie Einbau- und Montagearbeiten.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der vereinbarten Leistung zustande.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Alle Leistungen werden individuell nach Kundenwunsch und gegebenenfalls nach vorheriger Besichtigung vor Ort geplant und ausgeführt.
Maßanfertigungen sowie individuell angefertigte Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen.
4. Preise und Zahlung
Die Preise werden individuell im jeweiligen Angebot festgelegt.
Nach Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
Der vollständige Restbetrag ist vor Lieferung und Montage der bestellten Leistungen (z. B. Balkon, Geländer, Terrasse oder sonstige Bauteile) ohne Abzug zu begleichen.
Erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgt die Lieferung sowie der Einbau beziehungsweise die Montage.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen.
5. Ausführung und Termine
Angegebene Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund von Witterungseinflüssen, Materialengpässen, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen bleiben vorbehalten.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die Baustelle zugänglich ist und sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten erfüllt sind.
Zusätzliche Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind und durch zusätzliche Kundenwünsche oder örtliche Gegebenheiten erforderlich werden, werden gesondert berechnet.
7. Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten.
Mit der Abnahme bestätigt der Kunde die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen.
Kleinere Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Bundesrepublik Deutschland.
Bei unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Veränderungen oder Eingriffen durch Dritte entfällt die Gewährleistung, soweit diese ursächlich für den Mangel sind.
9. Haftung
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und montierte Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von RK-Metall.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.